AGB

Vertragsbedingungen für Kurse bei Manuel Schwab, im folgenden KRAV MAGA SE genannt.
Datenschutz
Alle von KRAV MAGA SE erhaltenen persönlichen Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weiter gegeben.
Mit der Anmeldung für einen Kurs, Lehrgang oder Seminar (nachfolgend als Kurse bezeichnet) wird folgenden Vertragsbedingungen zugestimmt:
 
1. Rechte des Kursteilnehmers (m/w/d):
Der Kursteilnehmer ist berechtigt, für die vereinbarte Kursdauer, die von KRAV MAGA SE  bereitgestellten Trainingsräume während der vereinbarten Trainingszeiten zu benutzen. Die Nutzungsrechte des Kursteilnehmers aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar.
 
2. Pflichten des Kursteilnehmers (m/w/d):
Der Nutzer verpflichtet sich, sämtliche Räumlichkeiten, Einrichtungen sowie Trainingsutensilien pfleglich zu behandeln und etwaige Schäden unverzüglich anzuzeigen. Der Kursteilnehmer (m/w) verpflichtet sich bei der Ausübung der Trainingstechniken stets die nötige Vorsicht walten zu lassen. Den Anweisungen der Instructor (Trainer) ist stets Folge zu leisten. Der Kursteilnehmer, bzw. der gesetzliche Vertreter (Erziehungsberechtigte/r), haftet für sämtliche durch ihn verursachte Schäden, die durch eine nicht-sachgemäße Benutzung verursacht werden.
 
3. Gesundheit:
Der Kursteilnehmer (m/w), bzw. der gesetzliche Vertreter (Erziehungsberechtigte/r), bestätigt hiermit, dass der Kursteilnehmer (m/w) sportgesund und uneingeschränkt sporttauglich ist. Im Zweifelsfalle hat der Kursteilnehmer (m/w) vor der Anmeldung einen Arzt zu konsultieren. KRAV MAGA SE kann die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangen. Der Kursteilnehmer wird darauf hingewiesen, dass KRAV MAGA SE keine Haftung für seine Tauglichkeit und Gesundheit übernimmt und das Training auf eigene Gefahr erfolgt.
 
4. Haftung:
Die Benutzung aller Einrichtungen und die Inanspruchnahme von Dienstleistungen erfolgt auf eigene Gefahr. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind gegen KRAV MAGA SE und deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung sowie für Wertgegenstände oder Geld wird keinerlei Haftung übernommen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit von KKRAV MAGA SE bzw. der Unterrichtskräfte für sämtliche Verletzungen sind ausgeschlossen. Personenschäden und Sachbeschädigungen an den Trainingsgeräten und Einrichtungen von KRAV MAGA SE, bewirkt durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, werden auf Kosten des Verursachers behoben. Dies gilt für Fremd- sowie Eigenschäden.
 
5. Versicherungen:
Der Abschluss einer Unfallversicherung liegt im Ermessen des Mitgliedes. KRAV MAGA SE hat den Kursteilnehmer (m/w) darauf hingewiesen, dass es sich zu einer Kontaktsportdisziplin anmeldet, bei der Verletzungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden können. KRAV MAGA SE hat keine Unfallversicherung für seine Kursteilnehmer abgeschlossen.
 
6. Kurstermine:
KRAV MAGA SE behält sich vor, die bei Vertragsabschluß gültigen Öffnungszeiten sowie Trainingstage und -zeiten zu ändern. Wird es von KRAV MAGA SE, aus Gründen die sie nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt), unmöglich die Leistungen zu erbringen, so sind Schadensersatzansprüche des Kursteilnehmers ausgeschlossen. Die jeweilige Vertragsdauer verlängert sich um diese Ausfallzeit. Vom Kursteilnehmer (m/w) versäumte Kurstermine gehen zu Lasten des Kursteilnehmers. Eine Verlegung der Unterrichtsräume innerhalb des Gemeindegebietes bzw. des Landkreises berechtigt nicht zu einer außerordentlichen Kündigung.
 
7. Vertragsdauer und Kündigung:
Das Vertragsverhältnis gilt für die Dauer des Kurses. Bei Verstößen gegen die allgemein anerkannten Anstandsregeln, die Hausordnung oder Punkte dieses Vertrages kann KRAV MAGA SE den Vertrag fristlos kündigen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr besteht nicht. Jegliche Rückerstattung liegt im Ermessen von KRAV MAGA SE.
 
8. Rücktritt (gilt für Seminare und Lehrgänge):
Bei schriftlichem Rücktritt bis 7 Tage vor Kursbeginn werden 40% der Kursgebühren von KRAV MAGA SE einbehalten. Bei späteren Rücktritt liegt die Höhe der Erstattung der Kursgebühren im Ermessen von KRAV MAGA SE.
 
9. Veränderungen:
Der Kursteilnehmer (m/w/d) verpflichtet sich alle Veränderungen unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Dazu zählen Anschriftenänderung und Kontaktnummern sowie die Bankverbindung.
 
10. Gesetz:
Der Kursteilnehmer (m/w/d) wird darauf hingewiesen, dass die missbräuchliche Anwendung der erlernten Techniken strafbar sein kann. Insbesondere hat er/sie selbst dafür Sorge zu tragen, sich stets im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu bewegen (vor allem §32 StGB – Notwehr).
 
11. Kursbeiträge:
Die vereinbarten Kursbeiträge gelten jeweils für den gebuchten Kurs und dessen Laufzeit. Monatliche Kursgebühren sind im voraus per Banküberweisung zu entrichten. Barzahlung ist nur nach vorheriger Absprache mit KRAV MAGA SE gestattet. Sollte der Kursteilnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, wird er/sie/divers bis zur Zahlung des Kursbeitrags nicht zum Kurs zugelassen. Ein Anspruch auf Verringerung des Kursbeitrages für versäumte Kurstermine besteht nicht.
 
12. Absage von Kursen:
KRAV MAGA SE behält sich das Recht vor Kurse aus bestimmten Gründen vor Beginn abzusagen. Gründe für eine Absage der Kurse können vorliegen, wenn keine ausreichende Teilnehmerzahl erreicht wird, oder der Instructor (Trainer) schwer erkrankt. Die Erstattung der Kursgebühren erfolgt innerhalb von 10 Tagen nach der Kursabsage. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz hat der Kursteilnehmer nicht.
 
13. Bild- und Filmaufnahmen:
KRAV MAGA SE behält sich das Recht vor während der Kurse Foto und Videoaufnahmen zu erstellen und unentgeltlich für eigene Werbezwecke zu verwenden. Das Bildnisrecht des Kursteilnehmers (m/w/d) bleibt unberührt. Den Kursteilnehmern (m/w) ist es nur nach Rücksprache mit KRAV MAGA SE gestattet Film- und Fotoaufnahmen zu erstellen.
 
14. Weitere Vereinbarungen:
Durch die Teilnahme am Kurs oder das Erreichen einer Graduierung erwirbt der Kursteilnehmer nicht das Recht das Erlernte in selbständiger Weise zu unterrichten. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden zu diesem Vertrag, sowie die Aufhebung dieser Klausel, bedürfen der Schriftform.
Das Ziel bei der Teilnahme am Unterricht von KRAV MAGA SE ist die Ausbildungsvorbereitung zum zertifizierten IKMF Instructor. Die Teilnahme an der Ausbildung zum Instructor kann nur mit Zustimmung des Civil Lead Instructors von KRAV MAGA SE erfolgen. Sie setzt außer der fachlichen Eignung auch die persönliche Eignung zum Instructor vorraus.
Mit der Zustimmung der AGB, stimmt der Unterzeichner zu, in den E-Mail Verteiler der KRAV MAGA SE aufgenommen zu werden.
 
15. Trainingspause:
KRAV MAGA SE behält sich das Recht vor den Unterricht bis zu 10 Wochen im Kalenderjahr auszusetzen (für Weiterbildungsmaßnahmen und Urlaub). KRAV MAGA SE wird jedoch darum bemüht sein den Trainingsbetrieb durchgehend aufrecht zu halten.
 
16. Polizeiliches Führungszeugnis:
KRAV MAGA SE unterrichtet Krav Maga Techniken und Vorgehensweisen, die zur Selbstverteidigung bestimmt sind. Mit Unterschrift des Mitgliedschaftsvertrag von KRAV MAGA SE bestätigt der Kursteilnehmer (m/w), dass er/sie ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis hat. KRAV MAGA SE behält sich das Recht vor ein polizeiliches Führungszeugnis vom Kursteilnehmer (m/w) zu verlangen.
 
17. Salvatorische Klausel:
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht und mit den übrigen Bestimmungen dieses Vertrages vereinbar ist. Der Kursteilnehmer (m/w) erkennt durch die Anmeldung für einen Kurs bei KRAV MAGA SE die Vertragsbedingungen an. Gerichtsstand ist München.